Der Arbeitsvertrag legt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fest. Im Vertrag werden sämtliche Details des Arbeitsverhältnisses abgehandelt. Dazu zählen primär die folgenden Punkte:
Bei einem Nachtrag zu einem Arbeitsvertrag handelt es sich um eine Ergänzung der Regelungen des ursprünglichen Vertrags. Dies kann etwa die Erweiterung der Arbeitsleistung betreffen.
Eine Änderung findet hingegen statt, wenn bestehende Aspekte des Arbeitsvertrags angepasst werden. Im obigen Beispiel würde dies bedeuten, dass der Arbeitsbereich neu gestaltet wird und sich dadurch verändert.
De facto überschneiden sich die
Begriffe des Nachtrags sowie der Änderung des Arbeitsvertrags häufig. In jedem Fall gilt, dass Arbeitgeber nicht den gesamten Arbeitsvertrag neu aufsetzen müssen. Es genügen gezielte Anpassungen.
Der Arbeitsvertrag kann gem. § 311 Abs. 1 BGB jederzeit geändert werden. Allerdings ist es erforderlich, dass beide Vertragsparteien der Änderung zustimmen.
Die Änderungen können sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Es ist möglich, dass der Arbeitsort wechselt, sich der Urlaub verlängert oder aber das Gehalt angepasst werden soll.
Eine
Gehaltserhöhung zählt zu den typischen Änderungen, die jeden Arbeitnehmer freuen dürften. Im Nachtrag zum Arbeitsvertrag kann allerdings auch eine bestehende Gleitzeitregelung zu Ihrem Nachteil geändert werden.
Als Arbeitnehmer steht es Ihnen frei, einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag abzulehnen, wenn dieser Sie schlechter stellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies dazu führen kann, dass der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht.
Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung, die mit einem erneuten Vertragsangebot verbunden ist. Diese Option erfordert allerdings einen Kündigungsgrund.
Zunächst einmal passiert allerdings nichts, wenn Sie den Nachtrag nicht unterzeichnen. Der bisher gültige Arbeitsvertrag behält nach Ihrer Ablehnung zunächst seine Gültigkeit.
Es gibt gute Gründe, den Nachtrag genau zu bewerten und die Entscheidung, vor allem bei verschlechterten Arbeitsbedingungen, nicht sofort zu treffen.
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Arbeitsrecht zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um sich rechtlich abzusichern.
Es existieren keine allgemeinen Formvorschriften im Hinblick auf den Arbeitsvertrag. Demnach darf der Vertrag, sofern die grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, auch nachträglich angepasst werden.
Theoretisch sind Nachträge auch mündlich möglich. Faktisch sinnvoll ist die Option aufgrund der gesetzlich geregelten Nachweispflicht allerdings nicht.
In den meisten Standard-Arbeitsverträgen ist zudem geregelt, dass jegliche Änderung nur schriftlich erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass die Schriftform nicht durch eine E-Mail oder aber eine Nachricht per WhatsApp erfüllt wird.
Zur Gültigkeit des Nachtrags müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmern den Erweiterungen zustimmen. Die
Unterschrift
führt dazu, dass die neuen Regelungen vereinbart werden.